INTELLINET LWL Anschlusskabel SC/SC 1m Multimode OM3 aqua
Artikelnr.: 194157
Hersteller-Artikel-Nr.: 751025
EAN-Code: 0766623751025
Warengruppe: Lichtwellenleiterkab
Hersteller: Intellinet
Außenmaße (B x T x H): 290 mm x 180 mm x 10 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.034kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
9
Lieferzeit ab Versandlager:2-5 Tage
auf Anfrage
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Merkmale | |
Kabellänge: | 1 m |
Lichtleitertyp: | OM3 |
Anschluss 1: | SC |
Anschluss 2: | SC |
Steckverbinder 1 Geschlecht: | Männlich |
Steckverbinder 2 Geschlecht: | Männlich |
Produktfarbe: | Aqua-Farbe |
Vollduplex: | Ja |
Lochdurchmesser: | 50 µm |
Verkleidungsdurchmesser: | 125 µm |
Kabel mode struktur: | Multi-Modus |
Jackenmaterial: | Raucharm halogenfrei (LSZH) |
Verpackungsdaten | |
Menge pro Packung: | 1 Stück(e) |
Logistikdaten | |
Warentarifnummer (HS): | 85447000 |
Gewicht und Abmessungen | |
Kabeldurchmesser: | 3 mm |
Gewicht: | 70 g |
Beschreibung
Lichtwellen als modernster Industriestandard Datenübertragung mit vielen VorteilenHöchste Übertragungsreichweite und -geschwindigkeit
Mit Glasfaserkabeln erreichen Sie nicht nur ein Vielfaches an Gigabitgeschwindigkeiten von Kupferkabeln, sondern auch Übertragungsdistanzen von 100 km und mehr.
Höchste Datensicherheit
Ein Signal, das per Lichtwelle übertragen wird, kann nicht per Remote-Zugriff empfangen werden, sondern nur physisch über das Glasfaserkabel selbst. Diese Eigenschaft macht es zum attraktivsten Übertragungsmedium für Behörden, Banken und andere Institutionen mit sensiblen Daten.
Höchste Sicherheit gegen elektromagnetische Einflüsse
Glasfaserkabel enthalten keinerlei Metall und eignen sich damit hervorragend zur Installation in Bereichen mit elektromagnetischen Interferenzen (EMI). Dazu gehören nahe Stromleitungen, Bereiche mit hoher Blitzschlaggefahr oder in der Nähe von Eisenbahnschienen.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.