LINDY DVI EDID Emulator
Artikelnr.: 328710
Hersteller-Artikel-Nr.: 32122
EAN-Code: 4002888321228
Warengruppe: Digital Signage
Hersteller: Lindy
Außenmaße (B x T x H): 130 mm x 150 mm x 10 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.051kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
Design | |
Produktfarbe: | Schwarz, Metallisch |
Gehäusematerial: | Metall |
Zertifizierung: | : CE, FCC, RoHS, REACH & California Proposition 65 |
Anschlüsse und Schnittstellen | |
Video Porttyp: | DVI-D |
Anzahl der Videoeingänge: | 1 |
Anzahl der Videoausgänge: | 1 |
Merkmale | |
Maximale Video-Auflösung: | 2560 x 1600 Pixel |
Video-Auflösung: | 720 x 400,640 x 480,800 x 600,1024 x 768,1280 x 1024,1280 x 720,1280 x 960,1600 x 1200,1680 x 1050,1920 x 1080,1920 x 1200,2560 x 1440,2560 x 1600 |
Bandbreite: | 9,9 Gbit/s |
Verpackungsdaten | |
Verpackungsbreite: | 133 mm |
Verpackungstiefe: | 144 mm |
Paketgewicht: | 51 g |
Gewicht und Abmessungen | |
Breite: | 39 mm |
Tiefe: | 54 mm |
Höhe: | 14 mm |
Gewicht: | 35 g |
Beschreibung
Der Lindy DVI EDID Emulator wurde für Systeme entwickelt, die kontinuierlich und ohne Unterbrechung EDID-Signale benötigen. Durch seinen Einsatz werden Probleme durch die EDID vermieden, die z.B. bei der Verwendung von AV/KVM-Extendern, Switches und Splittern auftreten können. Er kann auch anstelle eines Monitors verwendet werden, um die Grafikkarte eines PCs oder Servers für den Fernzugriff via IP verfügbar zu halten. Mit unterstützten Auflösungen bis 2560x1600@60Hz eignet sich der Emulator für ältere PCs und Displays. Bei Verwendung mit dem Lindy EDID Rekorder (32120) kann dieser Emulator der Grafikkarte geklonte EDID-Informationen zur Verfügung stellen.Es ist auch möglich, den Emulator ohne Klonen eines Displays einzusetzen, da er für die gängigsten Auflösung/Timing-Kombinationen voreingestellte EDID-Daten zur Verfügung stellt. Details finden Sie dazu in den technischen Informationen.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.