Brother Trommeleinheit DR-243CL HL-L32XX/DCP-L35XX/MFC-L37XX
Artikelnr.: 271700
Hersteller-Artikel-Nr.: DR243CL
EAN-Code: 4977766787390
Warengruppe: Verbrauchsmaterial
Hersteller: Brother
Außenmaße (B x T x H): 360 mm x 380 mm x 210 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 1.864kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Produktdaten im Überblick
Merkmale | |
Typ: | Original |
Drucktechnologie: | LED-Druck |
Druckfarben: | Schwarz, Cyan, Magenta, Gelb |
Markenkompatibilität: | Brother |
Kompatibilität: | DCP-L3550CDW HL-L3270CDW MFC-L3730CDN MFC-L3750CDW MFC-L3710CW HL-L3230CDW DCP-L3510CDW |
Mehrfachverpackung: | Nein |
Menge pro Packung: | 1 Stück(e) |
Druckleistung: | 18000 Seiten |
OEM-Code: | DR-243CL |
Produktfarbe: | Schwarz |
Logistikdaten | |
Warentarifnummer (HS): | 84439990 |
Beschreibung
Mit der DR-421CL Trommeleinheit müssen Sie in punkto Qualität keine Kompromisse eingehen. Die DR-421CL Original Trommeleinheit wurde für Ihren Drucker entwickelt und liefert zuverlässig hervorragende Druckergebnisse. Die hohe Druckqualität der DR-421CL basiert auf der perfekten Abstimmung mit dem Laserdrucker, die ein sauberes und hochwertiges Druckbild gewährleistet.Weitere Besonderheit von Brother Lasergeräten ist, dass die Original Brother Tonerkartuschen nicht fest mit der jeweiligen Trommel verbaut sind. Grund hierfür ist, dass die Verschleißteile der Trommel eine höhere Lebensdauer besitzen als das Pulver in den Tonerkartuschen. Durch das getrennte Toner-/Trommel-System kann die Trommel somit auch nach Leergang der Kartuschen weiterverwendet werden und Sie müssen immer nur die Komponente ersetzen, die tatsächlich leer bzw. verschlissen ist. So können Sie Druckkosten einsparen und die Umwelt schützen.
Mit der Entscheidung für eine Original DR-421CL Trommeleinheit stellen Sie sicher, dass Ihr Brother Gerät optimal funktioniert und weiterhin durch die 3 Jahre Garantie geschützt ist.
Zubehör
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.